aktualisiert am: 07.12.2001
niedersaechsisches aerzteblatt
 

12/2001


Tipps für eine wirtschaftliche Arzneimitteltherapie bei Erkältungskrankheiten und grippalen Infekten

T. Lichte

Tipps für eine wirtschaftliche Arzneimitteltherapie bei Erkältungskrankheiten und grippalen Infekten
T. Lichte

Die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen (KVN) und die niedersächsischen Krankenkassen konzipieren seit einigen Monaten Empfehlungen zur kostensparenden Arzneimittel-therapie, die als "KVN-Rezept-Infos" an die niedersächsische Ärzteschaft verschickt werden. Diese Infos sollen dazu beitragen, daß die Wirtschaftlichkeitsziele in den Zielvereinbarungen zur Arzneimittelversorgung in Niedersachsen eingehalten werden. Nur so kann die Arzneimitelbudget-Haftung nach Einführung des Arzneimittelbudget-Ablösungsgesetzes (ABAG) verhindert werden. Die Einhaltung der Richtgrößen soll besonders für die viel verordnenden Hausärzte durch die "KVN-Rezept-Infos" erleichtert werden.

Die vergangenen "KVN-Rezept-Infos" enthielten Tipps zur Auswahl preisgünstigerer Präparate, zur kritischeren Verordnung bei bestimmten Indikationen und zur besseren Kommunikation mit den Krankenhausärzten.

Die KVN-Rezept-Info Nr. 4 enthält erstmals eine kopierfähige Patienteninformation, die den Vertragsärzten die Diskussion mit Patienten zur Behandlung von grippalen Infekten erleichtern soll. In ähnlicher Weise sind Informationen zur Gastroenteritis mit Diätempfehlungen geplant. Die KVN-Rezept-Info Nr. 4 geht den niedersächsischen Vertragsärzten in diesen Tagen per Post zu.

In der Praxis des Autors werden Patienteninformationen seit über zehn Jahren erfolgreich eingesetzt. Die Patienteninformationen der "KVN-Rezept-Infos" können für die Patienten kopiert werden. Die Beratung der Patienten sollte im Sinne der Informationen durchgeführt werden.

Rückmeldungen über Erfahrungen mit den "KVN-Rezept-Infos" und Vorschläge für weitere Patienteninformationen sind erwünscht.

KVN-Rezept-Info Nr. 4

Kurzinformation zur effektiven Senkung der Arzneimittelkosten bei grippalen Infekten:

• Berücksichtigen Sie die Verordnungsausschlüsse gemäß § 34 SGB V für Erwachsene und wägen Sie den Einsatz der dort aufgeführten Mittel bei Kindern gegenüber nicht medikamentösen Alternativen ab.

• Nutzen Sie die Patienteninformation zu grippalen Infekten im Gespräch mit dem Patienten und evtl. als Aushang im Wartezimmer.

• Informieren Sie den Patienten auch im Hinblick auf eine evtl. Selbstmedikation über die unterschiedlichen Einsatzbereiche von hustendämpfenden und schleimlösenden Mitteln.

• Prüfen Sie die Wahrscheinlichkeit einer bakteriellen Beteiligung im Hinblick auf den Einsatz von Antibiotika.

• Sofern im Einzelfall ein Antibiotikum erforderlich sein sollte, verordnen Sie möglichst generisch aus dem unteren Preisdrittel.

• Weisen Sie den in Frage kommenden Personenkreis auf die vorbeugende Grippeschutzimpfung aktiv hin.

Die niedersächsischen Krankenkassen unterstützen o. g. Empfehlungen auch gegenüber ihren Versicherten im Rahmen einer gemeinsamen Initiative.

Nutzen Sie die Empfehlungen auch zur Minderung des Regreßrisikos!


Anschrift für den Verfasser:

Dr. med. Thomas Lichte
Vorsitzender der Pharmakotherapiekommission der KVN
Lindenstraße 10
27389 Lauenbrück

 
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