aktualisiert am: 07.12.2001
niedersaechsisches aerzteblatt
 

12/2001


Individuelle Gesundheitsleistungen - IGeL-Leitfaden schafft Transparenz für Vertragsärzte und Patienten


Die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen (KVN) hat gemeinsam mit der Ärztekammer Niedersachsen (ÄKN) einen Leitfaden zum Thema "Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL-Leistungen)" erstellt. Die Schrift informiert über die zusätzlichen diagnostischen und therapeutischen Leistungen der Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten, die nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bezahlt werden, für Patienten aber sinnvoll und vertretbar sind. Dazu zählen beispielsweise vorbeugende Impfungen vor Auslandsreisen, Einstellungs- und Sporttauglichkeitsuntersuchungen, zusätzliche Diagnostik in der Schwangerschaft sowie die Glaukomfrüherkennung (Grüner Star).

Im Rahmen der GKV erhalten gesetzlich Krankenversicherte nur Leistungen, die medizinisch notwendig, wirtschaftlich und zweckmäßig sind. Nicht alle von Patienten erwünschten und ärztlich empfehlenswerten Leistungen dürfen von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt werden. Diese Leistungen werden auch als IGeL-Leistungen bezeichnet und sind in einem Katalog zusammengefaßt. Da IGeL-Leistungen nicht von der GKV gewährt werden, sind sie nicht über die Krankenversichertenkarte ("Chipkarte") abrechenbar. Sie müssen im Rahmen einer Privatbehandlung vom Vertragsarzt oder Vertragspsychotherapeuten erbracht und vom Patienten selbst bezahlt werden. Der neue Wegweiser informiert in einem ersten Schritt die Ärzte und Psychologischen Psychotherapeuten über diese Sachlage. Gleichzeitig schützt er sie vor ungerechtfertigten Vorwürfen des "Abkassierens". In einem zweiten Schritt werden KVN und ÄKN einen für Patienten bestimmten IGeL-Leitfaden entwickeln.

"Viele Ärzte und Psychologischen Psychotherapeuten in Niedersachsen erbringen gar keine IGeL-Leistungen, manche âigelnÔ zu viel, wieder andere beschränken sich auf einige wenige, bestimmte Leistungen. Der KVN-Vorstand hat daher eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die eine verbindliche Liste von IGel-Leistungen ausgearbeitet hat, die niedersächsische Ärztinnen und Ärzte unbedenklich erbringen können", sagte der KVN-Vorstandsvorsitzende, Eberhard Gramsch, anläßlich einer "IGeL"-Pressekonferenz am 14. November vor Journalisten in Hannover. In der Vergangenheit hätten sich zahlreiche Patienten, nachdem eine IGel-Leistung von ihnen privat gezahlt worden sei, bei ihrer Krankenkasse beschwert. Die Beschwerden hätten die Kassen an die KVN weitergeleitet. "Die Beschwerden haben uns gezeigt, daß sowohl bei den Vertragsärzten und Vertragspsychotherapeuten als auch bei den Patienten ein hoher Informationsbedarf besteht", sagte Gramsch. Um die Verunsicherungen bei Ärzten und Patienten abzubauen, hätten KVN und ÄKN den IGel-Leitfaden jetzt herausgegeben. Er richte sich in erster Linie an Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten und veranschauliche den richtigen Umgang mit den Leistungen.

Dr. med. Volker Steitz, Leiter der IGeL-Arbeitsgruppe und Vorstandsmitglied der KVN, erhofft sich von dem Leitfaden mehr Transparenz in den Praxen. "Wir haben den IGeL-Katalog der Kassenärztlichen Bundesvereinigung weitgehend übernommen und mit erläuternden Kommentaren dort versehen, wo es notwendig war", erläutere er. Diese könnten sicherlich nicht jede Einzelfallproblematik lösen, jedoch auf eine ordnungsgemäße Abrechnung der entsprechenden Leistungen hinweisen. Ergänzend zum IGeL-Katalog und den Erläuterungen hat die Arbeitsgruppe eine "Segelanweisung" zur Erbringung und Abrechnung der Leistungen erstellt. "Damit liegt den niedersächsischen Vertragsärzten und Vertragspsychotherapeuten jetzt eine wertvolle Rahmenrichtlinie vor, die eine wichtige Orientierung bietet. Ich nehme an, daß IGeL-Leistungen in Zukunft noch wesentlich an Bedeutung gewinnen werden", sagte Steitz. Der medizinische Fortschritt biete immer mehr therapeutische und diagnostische Möglichkeiten, denen jedoch die GKV-Mittel nicht mehr in gleichem Maße folgten.

Aus der Sicht des Justitiars der ÄKN,
Dr. jur. Karsten Scholz, räumt der neue Leitfaden Interpretationsprobleme aus und stellt dem Arzt Argumente für seine Patientengespräche zur Verfügung. "Es ist gängige Praxis, daß der Arzt seine Patienten, wenn sie medizinische, im Sinne des Sozialgesetzbuches aber nicht notwendige Leistungen wünschten, auf die Möglichkeiten der IGel-Leistungen hinweist. Häufig stellen Patienten aber die Frage, ob privat abzurechnende Leistungen für Kassenpatienten überhaupt rechtens seien. Darauf lautet meine Antwort: Ja, sie sind rechtens", unterstrich Scholz. Die Frage sei eher, wie der Arzt sie vermittele. Er müsse den Patienten über die rechtlichen Rahmenbedingungen klar informieren. Der neue Leitfaden werde den Arzt bei dieser Information unterstützen.

Die Arbeitsgruppe IGel-Leistungen wird in Kürze auch noch eine Aufklärungsschrift für Patienten zum Thema "IGeL" herausgeben. "Damit haben KVN und ÄKN wesentliche Schritte eingeleitet, um Vertragsärzten und Vertragspsychotherapeuten die Möglichkeit zu geben, trotz zunehmend knapper finanzieller Mittel in der GKV ihre Patienten in vollem Umfang am medizinischen Fortschritt teilhaben zu lassen", sagte Steitz abschließend.

Den kommentierten IGel-Katalog und Hinweise für die Erbringung und Abrechnung vertrags- und privatärztlicher Leistungen bei GKV-Versicherten finden Sie im Internet unter http://www.kvn.de.

Detlef Haffke
 
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