aktualisiert am: 07.12.2001
niedersaechsisches aerzteblatt
 

12/2001


Für die Arzthelferin


Praxismitarbeiterinnen wählten Landesvorstand

Hannelore König bleibt Landesvorsitzende des Berufsverbandes der Arzt-, Zahnarzt- und Tierarzthelferinnen e.V. (BdA) in Niedersachsen. Auf der am 17. November 2001 veranstalteten Landeshauptversammlung wurde die 39-jährige Arzthelferin in ihrem Amt bestätigt. Ihre Stellvertreterin wurde die 42-jährige Zahnarzthelferin Martina Erichson. Neu im Vorstand sind die Arzthelferinnen Petra Stenzel und Gislinde Prange, sowie die Tierarzthelferin Nicole Josten-Ladewig.

Hannelore König: "Wir möchten als Landesverband unsere Kolleginnen in den Arzt-, Zahnarzt- und Tierarztpraxen in ihrer beruflichen und persönlichen Entwicklung unterstützen. Das medizinische Wissen verändert sich mit enormer Geschwindigkeit. Über Tendenzen Bescheid zu wissen, heißt schließlich auch, informierte Ansprechpartnerin für die Patienten zu sein. Dazu organisiert der BdA regionale und überregionale Fortbildungen und Seminare."

Weitere Informationen erhalten Sie von:

Hannelore König
BdA-Landesvorsitzende Niedersachsen
Gerstenkamp 2
21680 Stade
Tel.: (0 41 41) 51 03 25
Fax: (0 41 41) 51 03 26




Fortbildung

Sa., 26.01.02, 10.00-17.00 Uhr
Ärztehaus Hannover, Berliner Allee 20
Kompetenz am Praxistelefon

Trainingsinhalte:
- Patientenkontakt
- Aktiver Beziehungsaufbau
- Informationsgewinn: Fragen und Zuhören
- Entscheidungskompetenz zur Dringlichkeit einzelner Situationen
- Souveräner Umgang mit Ärger und Beschwerden
- Krisen bewältigen
- Zufriedenheit durch optimale Lösungen für Patient und Praxis
Kosten: ¤ 90,-
Anmeldung erforderlich
Akademie für ärztliche Fortbildung der
Ärztekammer Niedersachsen,
Berliner Allee 20, 30175 Hannover
Tel.: 0511/3802492
Fax: 0511/3802499
E-Mail: kathrin.wichmann@aekn.de

Sa. 02.02.02, 09.00-18.00 Uhr
Ärztehaus Hannover, Berliner Allee 20
Grundlagen der Kommunikation 1

- Was will der Patient von mir?
- Wie teile ich ihm mit, was zu tun ist?
- Sind wir auf der gleichen Ebene?
Kosten: ¤ 60,-
Anmeldung erforderlich
Akademie für ärztliche Fortbildung der
Ärztekammer Niedersachsen,
Berliner Allee 20, 30175 Hannover
Tel.: 0511/3802492
Fax: 0511/3802499
E-Mail: kathrin.wichmann@aekn.de

Sa., 02.02.02, 09.00-18.00 Uhr
Ärztehaus Hannover, Berliner Allee 20
Grundlagen der Kommunikation 2

- Gekonntes Fragen
- Patientenorientierung
Kosten: ¤ 60,-
Anmeldung erforderlich
Akademie für ärztliche Fortbildung der
Ärztekammer Niedersachsen,
Berliner Allee 20, 30175 Hannover
Tel.: 0511/3802492
Fax: 0511/3802499
E-Mail: kathrin.wichmann@aekn.de


09./10.02.02
Ärztehaus Hannover, Berliner Allee 20
Erstkräftetraining

Die Teilnehmerin
- erwirbt Basiswissen in Führungswissen, bzw. erweitert dieses
- überprüft bewußter das eigene Führungsverhalten
- wird sicherer in der Übertragung Ihrer Fähigkeiten in die tägliche Praxis
Kosten: ¤ 125,-
Anmeldung erforderlich
Akademie für ärztliche Fortbildung der
Ärztekammer Niedersachsen,
Berliner Allee 20, 30175 Hannover
Tel.: 0511/3802492
Fax: 0511/3802499
E-Mail: kathrin.wichmann@aekn.de


Sa., 16.02.02, 10.00-17.00 Uhr
Ärztehaus Hannover, Berliner Allee 20
Kompetenz am Praxistelefon

Trainingsinhalte:
- Patientenkontakt
- Aktiver Beziehungsaufbau
- Informationsgewinn: Fragen und Zuhören
- Entscheidungskompetenz zur Dringlichkeit einzelner Situationen
- Souveräner Umgang mit Ärger und Beschwerden
- Krisen bewältigen
- Zufriedenheit durch optimale Lösungen für Patient und Praxis
Kosten: ¤ 90,-
Anmeldung erforderlich
Akademie für ärztliche Fortbildung der
Ärztekammer Niedersachsen,
Berliner Allee 20, 30175 Hannover
Tel.: 0511/3802492
Fax: 0511/3802499
E-Mail: kathrin.wichmann@aekn.de


Sa., 23.02.02, 09.00-18.00 Uhr
Ärztehaus Hannover, Berliner Allee 20
Kritik und Konflikte:
Wie gehe ich damit um?

Kosten: ¤ 60,-
Anmeldung erforderlich
Akademie für ärztliche Fortbildung der
Ärztekammer Niedersachsen,
Berliner Allee 20, 30175 Hannover
Tel.: 0511/3802492
Fax: 0511/3802499
E-Mail: kathrin.wichmann@aekn.de


23./24.02.02
Ärztehaus Hannover, Berliner Allee 20
Ausbilden - aber richtig

Seminarziel: Entwicklung von Ausbildungskompetenz für ausbildende Arzthelferinnen
Kosten: ¤ 125,-
Anmeldung erforderlich
Akademie für ärztliche Fortbildung der
Ärztekammer Niedersachsen,
Berliner Allee 20, 30175 Hannover
Tel.: 0511/3802492
Fax: 0511/3802499
E-Mail: kathrin.wichmann@aekn.de


23./24.02.02
Oldenburg
Ambulantes Operieren

1. Modul: 23./24.02.02
2. Modul: 09./10.03.02
3. Modul: 27./28.04.02
4. Modul: 08./09.06.02
Anmeldung erforderlich
Berufsverband der Arzt-, Zahnarzt- und
Tierarzthelferinnen
Tanja Steinröder
Tel.: 0231/556959-11
 

Krank? Was ist zu tun?

An einigen aktuellen Anfragen ist deutlich geworden, daß teilweise Unsicherheiten bestehen, wie sich eine Arzthelferin zu verhalten hat, wenn sie krankheitsbedingt der Praxis fernbleiben muß.

Grundsätzlich darf ein Arbeitnehmer nur mit vorheriger Zustimmung seines Arbeitgebers der Arbeit fernbleiben. Er ist verpflichtet, Gründe einer Leistungsverhinderung umgehend mitzuteilen. Entsprechende Regelungen finden sich in §§ 8,9 des Manteltarifvertrages für Arzthelfer/innen. Es handelt sich hierbei jedoch um eine allgemeine Rechtspflicht, die auch für Arzthelferinnen gilt, auf deren Arbeitsverhältnis der Manteltarifvertrag keine Anwendung findet.

Im Falle der Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit ist diese Anzeigepflicht ausdrücklich gesetzlich geregelt. Nach § 5 des Entgeltfortzahlungsgesetzes (EFZG) hat der Arbeitnehmer die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern, mitzuteilen. Unverzüglich ist zwar nicht gleichbedeutend mit sofort, es gilt jedoch die Faustregel, daß die Anzeige am ersten Krankheitstag spätestens zu Arbeitsbeginn erfolgen muß. Es genügt nicht, daß der Arbeitgeber irgendwann im Laufe des ersten Abwesenheitstages informiert wird. Das Absenden einer schriftlichen Mitteilung auf dem Postweg ist in der Regel wegen der Postlaufzeit von mindestens einem Tag keine unverzügliche Mitteilung. Ansonsten kann die Anzeige in jeder geeigneten Form erfolgen: schriftlich, telefonisch, per Telefax oder per E-Mail. Nicht erforderlich ist die persönliche Mitteilung durch die Arzthelferin, die Anzeige der Arbeitsunfähigkeit kann auch durch einen Boten, z.B. einen Arbeitskollegen oder einen Verwandten, erfolgen.

Neben der Anzeigepflicht besteht die sog. Nachweispflicht durch Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitbescheinigung (AU-Bescheinigung) des behandelnden Arztes. Bei einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Kalendertagen hat die Arzthelferin spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag, also spätestens am 4. Krankheitstag, eine ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit und ihre voraussichtliche Dauer vorzulegen. Wenn sie also am Montag wegen Krankheit zu Hause bleibt, muß sie am Donnerstag eine AU-Bescheinigung vorlegen. Es ist jedoch zu berücksichtigen, daß selbst Samstage sowie Sonn- und Feiertage mitzählen. Wird die Arzthelferin am Freitag krank, dann muß sie bereits am Montag eine ärztliche Bescheinigung vorlegen. Der Arbeitgeber ist aber berechtigt, die Vorlage der AU-Bescheinigung früher als nach Ablauf von drei Kalendertagen zu verlangen.

Selbstverständlich gilt die Anzeige- und Nachweispflicht auch für Arzthelferinnen in der Ausbildung. Auszubildende müssen jedoch berücksichtigen, daß sich Fehlzeiten auf ihre Zulassung zur Abschlußprüfung auswirken können. Denn nach § 39 Abs. 1 Nr. 1 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) ist die Auszubildende unter anderem nur dann zur Prüfung zuzulassen, wenn sie die Ausbildungszeit zurückgelegt hat. Die Ausbildung muß also tatsächlich absolviert worden sein, der kalendarische Zeitablauf genügt nicht. Hintergrund der Regelung des § 39 Abs. 1 Nr. 1 BBiG ist, daß eine Auszubildende nur dann zur Prüfung zugelassen werden kann, wenn sie das Ausbildungsziel des § 1 Abs. 2 BBiG erreicht hat. Nach § 1 Abs. 2 BBiG hat die Berufsausbildung eine breit angelegt berufliche Grundbildung und die für die Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit notwendigen fachlichen Fertigkeiten und Kenntnisse zu vermitteln und den Erwerb der erforderlichen Berufserfahrungen zu ermöglichen. Hierbei kommt es nicht maßgeblich darauf an, ob die Auszubildende trotz der Fehlzeiten gleichwohl Aussicht hat, die Prüfung zu bestehen. Entscheidend ist vielmehr, ob sie tatsächlich eine solide Berufsausbildung durchlaufen hat. Maßgeblich sind die Fehlzeiten sowohl in der Praxis als auch in der Berufsschule. Ob Fehlzeiten der Zulassung zur Abschlußprüfung entgegenstehen, entscheidet die zuständige Bezirksstelle der Ärztekammer Niedersachsen bzw. deren Prüfungsausschuß im Einzelfall.
- ps


www.foraus.de
Ein Internet-Forum für Ausbilderinnen und Ausbilder

Was gibt es Neues in und für die berufliche Ausbildungspraxis? Ausbilderinnen und Ausbilder, die über aktuelle methodische und inhaltliche Entwicklungen im Bereich der beruflichen Bildung auf dem laufenden bleiben möchten, an neuen Medien interessiert sind, Praxis-Tips brauchen, Kontakte zu anderen Ausbildern/innen knüpfen und mit ihnen über spezielle Fragen und Probleme diskutieren wollen, sind im Internet bei www.foraus.de an der richtigen Adresse. Das vom Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) entwickelte virtuelle Ausbilderforum "foraus.de" bietet Ausbildern/innen und ausbildenden Fachkräften
• die neuesten Informationen zu verschiedenen Aspekten der Ausbildung, Praxis- und Literaturhinweise, Wissenswertes aus der Ausbildung, etc;
• die Möglichkeit einer handlungsorientierten Weiterbildung über das Internet. Angeboten werden zehn Lernmodule aus drei Handlungsfeldern der Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO), die über Foren und Chats vertieft werden können;
• eine Plattform zum Erfahrungsaustausch, über die die Mitglieder von "foraus.de" Kontakte knüpfen und über zentrale Fragen der Berufsausbildung diskutieren können.
Aufbau und Struktur des virtuellen Forums orientieren sich an dem Gedanken der "Community": Personen mit ähnlichen beruflichen Interessen und Erfahrungen werden zusammengebracht und bilden über gemeinschaftliches Lernen, den Austausch von Erfahrungen sowie gegenseitige Hilfe eine Ausbilder-Interessengemeinschaft. Mitglieder der Gemeinschaft beteiligen sich an der Organisation und Gestaltung der "Community", indem sie z.B. Themenvorschläge für neue Lernangebote, Chats oder Foren unterbreiten, Arbeitsgruppen einrichten oder den Austausch von Erfahrungen anregen. "foraus.de" stellt dafür die technischen Werkzeuge zur Verfügung und gibt Hilfestellung bei der Durchführung.
Mit dem Start zur Erprobung des virtuellen Lernzentrums "foraus.de" für Ausbilder und ausbildende Fachkräfte geht das BIBB-Forschungs- und Entwicklungsprojekt "Internet und virtuelles Zentrum zur Unterstützung von Ausbilderinnen und Ausbildern" in seine dritte Phase. Ziel des Gesamtprojekts ist es, die Lernwirksamkeit und die Qualifizierungspotentiale des Internet zu untersuchen, Online-Bildungsangebote zu entwickeln, über den Probebetrieb eines virtuellen Zentrums die Leistungsfähigkeit und die Grenzen der Qualifizierungsmöglichkeiten des Internet zu testen und die Erfahrungen für weitere Entwicklungen in der beruflichen Bildung zur Verfügung zu stellen.

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