aktualisiert am: 07.12.2001
niedersaechsisches aerzteblatt
 

12/2001


SUPPORT-News:

Trauriger Schlußpunkt: Krankenkassenverbände stehlen sich endgültig aus ihrer Verantwortung!



Unter Bezugnahme auf die "schwierigen Verhandlungen" mit den Krankenkassenverbänden bezüglich einer Anschlußfinanzierung für das Modellprojekt SUPPORT hatte Bundesministerin Ulla Schmidt in einem Schreiben vom 8. Oktober 2001 an Prof. Dr. Heyo Eckel, den Präsidenten der Ärztekammer Niedersachsen, noch ihr persönliches Bedauern zum Ausdruck gebracht, da sie "das Projekt für außerordentlich unterstützenswert halte".
Ein weiteres Schreiben in dieser Angelegenheit erhielt Prof. Eckel von Christine Lüer, der Vorsitzenden des Vorstandes der AOK Niedersachsen. In ihrem Brief vom 9. Oktober 2001 betont sie: "Auch die AOKN setzt sich für eine qualitativ hochwertige ambulante Versorgung von Schmerzpatienten in Niedersachsen ein; wir wollen uns keinesfalls innovativen und zukunftsfähigen Lösungen versperren". An anderer Stelle im gleichen Schreiben wird zum weiteren Procedere ausgeführt, daß noch "ein weiterer offener Austausch mit anderen Akteuren im Gesundheitswesen wie KVN, Krankenhäusern der Region und anderen geplant" sei. Ein solcher "strukturübergreifender" Beratungstermin erschien auch sehr naheliegend, zumal seitens der KVN eine prinzipielle Bereitschaft sowohl zur inhaltlichen Mitwirkung an dem SUPPORT-Konzept als auch zur finanziellen (Mit-)Förderung in Aussicht gestellt worden war.
Zu dem in dem bereits zitierten Schreiben von Frau Lüer angesprochenen gemeinschaftlichen Beratungstermin ist es aber im weiteren Verlauf dann leider gar nicht mehr gekommen. Vielmehr teilte die AOK-Landesdirektion mit Schreiben vom 31. Oktober 2001 namens der Verbände der Gesetzlichen Krankenkassen in Niedersachsen mit, daß sie "nach einer Beratung auf Vorstandsebene keine Kostenzusage für die Unterstützung des Projektes SUPPORT geben können". Als Hauptargument für diese Absage wird ausgeführt, daß nach Ansicht der Kostenträger die durch SUPPORT wahrgenommenen Aufgaben "zum größten Teil bereits jetzt flächendeckend in Niedersachsen von (...den) Vertragspartnern zu Lasten der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen sicherzustellen" seien.
Auch in diesem Schreiben wird wiederum betont, daß man sich "keinesfalls innovativen Ansätzen der Palliativmedizin verschließen" möchte. Der Brief fährt fort: "So werden wir selbstverständlich ambulante Hospizdienste unterstützen, wenn die vom Gesetzgeber angedachte Einführung einer entsprechenden Rechtsgrundlage umgesetzt wird."
Da den Krankenkassenverbänden hinsichtlich der Ausführung einer durch den Gesetzgeber beschlossenen Regelung des Sozialgesetzbuches (SGB) eigentlich kein Ermessensspielraum zukommt, bleibt unklar, was im gegebenen Zusammenhang die Bestätigung einer "Umsetzungsbereitschaft" überhaupt ausdrücken soll. Auch auf inhaltlicher Ebene scheint dieser Hinweis fragwürdig, da der Eindruck entsteht, daß hier die Ergänzung des SGB zur Regelung der Förderung ehrenamtlicher ambulanter Hospizarbeit zur Abwehr der Forderung nach Verbesserung professioneller Palliative-Care-Versorgung mißbraucht wird. Tatsächlich sind beide Aspekte aber keine konkurrierenden Alternativen sondern vielmehr sich zum Nutzen der betroffenen Patienten sinnvoll ergänzende Facetten eines umfassenden Betreuungskonzeptes.
Die Ärztekammer bedauert es außerordentlich, daß die Verbände der Gesetzlichen Krankenkassen in Niedersachsen offensichtlich die große Chance nicht erkannt haben, die palliativmedizinische Patientenversorgung in einem Flächenstaat mit dem SUPPORT-Konzept nachhaltig verbessern zu können. Ob Bemühungen des Niedersächsischen Ministeriums für Frauen, Arbeit und Soziales um Einberufung und Moderation eines "Runden Tisches" an diesem Sachstand noch etwas ändern werden können, wird sich erst nach dem Jahreswechsel zeigen.
Angesichts der von den Kostenträgern erteilten Absage bleibt der Ärztekammer Niedersachsen derzeit leider nichts anderes übrig, als sich zum Jahresende weitgehend von den bisherigen Projektaktivitäten zurückzuziehen. Unter Einsatz bereits eingegangener, fest in Aussicht gestellter und hoffentlich noch weiterer eingehender Spendenmittel soll allerdings versucht werden, die bereits bislang versorgten Patienten noch über den Jahreswechsel hinaus weiter zu betreuen.
Die Ärztekammer Niedersachsen möchte sich in diesem Zusammenhang nochmals ausdrücklich bei allen Sponsoren und Förderern der bisherigen Projektarbeit bedanken. Besondere Anerkennung gebührt auch dem hochengagiert arbeitenden Projektteam unter der Leitung von Dr. Franz Bernhard M. Ensink und Dr. Gerd-Gunnar Hanekop am Zentrum Anaesthesiologie, Rettungs- und Intensivmedizin (Geschäftsführender Direktor: Prof. Dr. Dietrich Kettler) der Georg-August-Universität Göttingen.


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AG SUPPORT, der ÄKN

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Georg-August-Universität
Waldweg 35, 37073 Göttingen

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