Zusammenfassung:
Was wir heute unter Alternativer Medizin verstehen, beginnt nicht erst mit der sogenannten "Alternativbewegung" der beiden letzten Jahrzehnte, die ihre sozialen und geistigen Wurzeln in Jugendprotest-, Studenten- und Anti-Atomkraftbewegung hat. Sozialgeschichtlich betrachtet ist die heutige Alternative Medizin lediglich eine neue Erscheinungsform der medizinischen Reform- und Erneuerungsbewegungen, die seit dem Ende des 18. und dem Beginn des 19. Jahrhunderts den unaufhaltsam scheinenden Aufstieg der naturwissenschaftlichen Medizin begleiteten. Was sich jedoch ändert, sind die zeittypischen Inhalte und Ziele, die Anlässe der Aktualisierung, die beteiligten Alters-, Sozial- und Berufsgruppen und die laienmedizinischen Beteiligungsformen. Offenbar wird dieses kritische Bewußtsein nicht durch die jeweils aktuellen Problemlagen (z.B. die immer wiederkehrenden "Krisen der Medizin") hervorgerufen, sondern bildet einen ständigen Gegenpol zum medizinischen Mainstream.
Die Anerkennung durch Gerichte
Das Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs von 1993 ist nicht ohne Folgen geblieben. Damals wurde entschieden, daß ein krankenversicherter Patient vom Versicherer die Kostenübernahme verlangen kann, wenn die "nicht wissenschaftlich allgemeine anerkannte Methode in ihrer Wirksamkeit den von der Schulmedizin gebilligten Methoden gleichzustellen ist und keine höheren Kosten verursacht." In der Urteilsbegründung geht der BGH unter anderem auf die bis heute heftig umstrittene "Wissenschaftlichkeitsklausel" in den Vertragsbedingungen der privaten Krankenversicherungen ein. Daran orientiert sich inzwischen auch die Rechtsprechung der nachgeordneten Instanzen. Vor gut einem Jahr entschied das Verwaltungsgericht in Hannover, daß das Land Niedersachsen einer Beamtin 400 DM für eine alternative Behandlung bezahlen müsse, die von der Schulmedizin für unwirksam gehalten wird. Es geht um die sogenannte Bioresonanztherapie. Das Gericht kam zu dem Schluß, daß der generelle Ausschluß eines alternativen Verfahrens rechtlich "unwirksam" sei, wenn nur die Meinung von Schulmedizinern Berücksichtigung finde; denn es liege, so das Gericht, "auf der Hand, daß es einen nahezu unüberwindlichen ÔideologischenÔ Gegensatz zwischen Schulmedizin und alternativer Medizin gibt, auf Grund dessen alternative Behandlungsmethoden von den Vertretern der Schulmedizin geradezu zwangsläufig mit Mißtrauen betrachtet und in aller Regel verworfen werden." Ähnlich hatte bereits hundertsiebzig Jahre zuvor ein Gutachten der Juristischen Fakultät der Universität Leipzig argumentiert: "Es muß dem Arzte (also noch mehr dem Kranken) die Wahl des Systems der Medicin freibleiben, schon deshalb weil mit der Verwerfung derselben, jede Fortbildung der Wissenschaft für unzulässig erklärt würde."
Patientennachfrage
Die Patienten scheren sich offensichtlich wenig um solche ideologischen Grabenkämpfe. Ihr Vertrauen in die "Schulmedizin" scheint gebrochen zu sein. Ende der 1930er Jahre vertrauten, wie aus einer zeitgenössischen Studie hervorgeht, immerhin noch fast siebzig Prozent der Befragten ihrem Arzt, und nur ein Viertel bekannte sich offen als Anhänger der damals staatlicherseits propagierten volks- und naturheilkundlichen Verfahren. Nach einer neueren Untersuchung des Bundesverbands der deutschen Innungskrankenkassen (IKK) hat inzwischen nur noch jeder sechste Bundesbürger Vertrauen in die Schulmedizin. Immer mehr Deutsche setzen dagegen auf die Wirksamkeit alternativer Heilmethoden: 70 Prozent glauben mittlerweile an die Kraft der Naturheilverfahren, wie eine Umfrage des Allensbacher Instituts für Demoskopie 1997 ergab. Etwa zwölf Milliarden Mark werden in Deutschland jährlich für alternative Behandlungen und Medikamente umgesetzt - eine beträchtliche Summe, wenn man bedenkt, daß die Patienten den Großteil davon selbst zahlen. Die Meinungsforscher von Emnid fanden heraus, daß sich inzwischen 89 Prozent der Bevölkerung eine stärkere Förderung der alternativen Medizin wünschen.
Ärztliches Interesse an Alternativmedizin
Die Außenseiterverfahren sind also nicht länger eine Nische in unserem Gesundheitssystem, die lange Jahre von lizensierten Heilpraktikern besetzt war. Auch in der Ärzteschaft scheint die Alternativmedizin inzwischen auf dem Vormarsch zu sein. Allein der Zentralverband der Ärzte für Naturheilverfahren hat inzwischen fast 10 000 Mitglieder. Über 3 000 Ärzte sind im Zentralverein homöopathischer Ärzte organisiert. Noch höher ist die Zahl der Ärzte, die sich auf Akupunktur spezialisiert haben.
Und längst sind es nicht mehr einzelne Ärzte, die sich auf andere unkonventionelle Heilverfahren, wie Elektro-Akkupunktur oder Sauerstoff-Therapie, einlassen, auch wenn diese von den Ärztekammern noch keine offizielle Anerkennung erfahren haben. Allein die Zahl der Ärzte, die hierzulande die moderne, westliche Variante der altindischen Ayurveda-Medizin anwenden, bewegt sich mittlerweile auf die Hundert zu. Viel größer ist dagegen der Kreis der Ärzte, die sich der Schulmedizin zugehörig fühlen, aber die Alternativmedizin nicht prinzipiell ablehnen. Wie neuere Umfragen zeigen, verordnet inzwischen jeder dritte Arzt auf Wunsch der Patienten "häufig" Naturheilmittel und homöopathische Arzneien.
Geschichtliche Wurzeln
Doch was wie eine modische Zeiterscheinung aussieht, hat zahlreiche historische Wurzeln, die bis weit in die Medizingeschichte zurückreichen. Zwar ist der Begriff "Alternativmedizin" erst jüngeren Datums, doch kennt man das Phänomen bereits seit mehr als einem Jahrhundert. Begriffe wie "Quacksalberei", "Kurpfuscherei" und das Gegensatzpaar "Allopathie" - "Homöopathie" deuten bereits auf die zeitliche Dimension dieses Konflikts zwischen medizinischer Orthodoxie und einer außerschulischen Heilkunde hin. Ja, selbst der Begriff "Schulmedizin", der als Gegenpol oder Maßstab heute immer noch die Diskussion beherrscht, verweist in eine Zeit, in der sich Anhänger der Homöopathie und Vertreter einer naturwissenschaftlichen Medizin mit zahlreichen Schimpf- und Schmähworten bekämpften. Was im zweiten Drittel des 19. Jahrhunderts einmal ein Kampfbegriff der Homöopathen in der heftigen und mit viel publizistischem Aufwand geführten Auseinandersetzung mit der an den Universitäten gelehrten Medizin war, ist nun seit rund hundert Jahren eine fast wertneutrale Bezeichnung, die sogar Eingang in die höchstrichterliche Rechtsprechung gefunden hat.
Bedauerlicherweise wissen weder Befürworter noch Gegner einer Alternativen Medizin, die heute auf den Gesetzgeber politischen Druck auszuüben versuchen, um das Gesundheitswesen in ihrem Sinne zu gestalten, daß ihre Argumente und die Form, in der die Konflikte ausgetragen werden, beim Historiker vielfach ein Déja-vu-Erlebnis auslösen. So enthält z.B. die Erklärung der Marburger Medizinischen Fakultät zur Homöopathie aus dem Jahre 1992, in der unter anderem von "Irrlehre" und "Aberglauben" die Rede ist, kein Vorurteil oder Stereotyp, das einzelne medizinische Fakultäten nicht schon Mitte der 1920er Jahre in der Auseinandersetzung um die Errichtung von Lehrstühlen für Naturheilkunde bzw. Homöopathie an preußischen Universitäten ins Feld geführt haben. Auch Marburg war damals mit einem Protestbrief vertreten. In dem damaligen Schreiben an das preußische Kultusministerium heißt es, daß die Homöopathie auf unbeweisbaren Dogmen fuße und man wegen des "Ansehens der deutschen Wissenschaft" gegen die Erteilung eines Lehrauftrages für Homöopathie an der Berliner Universität Verwahrung einlege.
Die Lehren der Medizingeschichte
Ein Blick in die Medizingeschichte legt den folgenden Schluß nahe: Was wir heute unter Alternativer Medizin verstehen, beginnt nicht erst mit der sogenannten "Alternativbewegung" der beiden letzten Jahrzehnte, die ihre sozialen und geistigen Wurzeln in Jugendprotest-, Studenten- und Anti-Atomkraftbewegung hat. Sozialgeschichtlich betrachtet ist die heutige Alternative Medizin lediglich eine neue Erscheinungsform der medizinischen Reform- und Erneuerungsbewegungen, die seit dem Ende des 18. und dem Beginn des 19. Jahrhunderts den unaufhaltsam scheinenden Aufstieg der naturwissenschaftlichen Medizin begleiteten. Was sich jedoch ändert, sind die zeittypischen Inhalte und Ziele, die Anlässe der Aktualisierung, die beteiligten Alters-, Sozial- und Berufsgruppen und die laienmedizinischen Beteiligungsformen. Offenbar wird dieses kritische Bewußtsein nicht durch die jeweils aktuellen Problemlagen (z.B. die immer wiederkehrenden "Krisen der Medizin") hervorgerufen, sondern bildet einen ständigen Gegenpol zum medizinischen Mainstream.
Literatur beim Verfasser
Anschrift des Verfassers:
Prof. Dr. phil. Robert Jütte
Institut für Geschichte der
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