"Prävention wird eine eigenständige Säule neben der Akutbehandlung, der Rehabilitation und Pflege". So steht es in der Koalitionsvereinbarung der rot-grünen Regierung - eine der wenigen positiven Aussagen der Koalition zur Gesundheitspolitik. Denn nur wenn die Prävention neben der Kuration, Rehabilitation und Pflege zur vierten Säule im Gesundheitswesen wird, dann haben Ärztinnen und Ärzte eine Chance, auch zukünftig für den einzelnen Menschen ein Mehr an Lebensqualität zu erreichen und für die Gesellschaft das Gesundheitswesen finanzierbar zu halten. Eine Zahl mag dies verdeutlichen: Im Jahr 2010 sind 12 Millionen Menschen 65 Jahre und älter. Dafür, daß diese Menschen gesund ins Alter gehen können, müssen wir heute sorgen.
Kuration steht bisher im Vordergrund
Der Fortschritt der Medizin spiegelt sich in der gesteigerten Lebenserwartung, aber auch im Wandel des Krankheitspanoramas von vor allem akuten, vielfach infektiösen Erkrankungen hin zu einer stetig steigenden Anzahl chronisch-degenerativer Erkrankungen wieder. Gerade diese Erkrankungen sind in ihrer Entstehung und im Verlauf in weiten Teilen aber beeinflußbar. Das Hauptaugenmerk in unserem Gesundheitswesen gilt aber immer noch der Kuration mit der Folge, daß ein grobes Mißverhältnis zwischen den bislang für Prävention bereitgestellten Ressourcen im Verhältnis zur kurativen Versorgung besteht. Von den rund 264 Milliarden D-Mark Gesamtausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung im Jahre 2000 gingen gerade mal drei Milliarden D-Mark in die Bereiche Früherkennungsmaßnahmen und Gesundheitsförderung. Was müssen wir tun, um dieses Mißverhältnis zu beseitigen?
Mit der Gründung des "Deutschen Forums Prävention und Gesundheitsförderung" ist ein wesentlicher Schritt getan, Prävention künftig als vierte Säule im Gesundheitswesen zu verankern. Das Forum sollte als gemeinsame Plattform genutzt werden, um zielgruppengerechte Konzepte zur Prävention zu entwickeln.
Neue Konzepte zur Prävention
Solche Konzepte müssen in zweierlei Hinsicht wirken:
1. sollten sie beim einzelnen Menschen ansetzen und auf individuelle Verhaltensänderungen abzielen.
2. sollten sie der Schaffung gesundheitsfördernder Strukturen dienen.
Die Bemühungen der Vertragsärztinnen und -ärzte sind vorrangig auf den einzelnen Patienten gerichtet. Die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte nehmen eine Schlüsselrolle ein, wenn es darum geht, im Rahmen der Primärprävention vor allem chronische Erkrankungen wie zum Beispiel Diabetes Mellitus zu vermeiden und im Rahmen der Sekundärprävention negative Folgen bestehender Erkrankungen zu minimieren und frühzeitige Sterblichkeit zu reduzieren.
Daher sollte eine systematische Einbindung der Vertragsärztinnen und -ärzte in die Primärprävention erfolgen. Wir sind in Deutschland in der glücklichen Lage, daß die Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen ein Recht auf ein vielfältiges Spektrum an Maßnahmen zur Krankheitsfrüherkennung haben.
Neben den bekannten Vorsorgeuntersuchungen bei Schwangeren, Neugeborenen, Kleinkindern und inzwischen auch Jugendlichen sind insbesondere der "Gesundheits-Check-Up 35" zu nennen, der auf die Früherkennung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes und Nierenerkrankungen abzielt, sowie die ganze Maßnahmenpalette zur Früherkennung von Krebserkrankungen, die bei der Frau im 20. Lebensjahr, beim Mann mit dem 45. Lebensjahr einsetzen. Gesetzlich fixiert sind im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung eine Vielzahl rechtlicher Regelungen über umfassende Leistungen zur Früherkennung. Jüngste Beispiele sind die Einführung der Früherkennung des Kolonkarzinoms und ab 2003 das flächendeckende Mammographie-Screening in die gesetzliche Krankenversicherung.
Was kann die Ärzteschaft leisten?
Für alle Früherkennungsprogramme gilt, daß die Teilnahmeraten - vor allem bei Männern - entscheidend zu steigern sind. Die jährlichen Teilnahmeraten liegen vor allem bei den Männern unter 25 Prozent, in den unteren Sozialschichten sogar noch weit darunter. Besonders hier sind alle Vertragsärztinnen und -ärzte gefordert, unsere Patienten in der Praxis aktiv zu motivieren und die Teilnahme an den Früherkennungsmaßnahmen einzufordern.
Um beim Patienten Verhaltensänderungen einzuleiten, reicht aber die bloße Information in den meisten Fällen nicht aus. Vielmehr bedarf es auch der Beratung, Begleitung und Ermutigung durch eine Person, die ihn kennt und über das entsprechende Fachwissen verfügt. Hierzu bieten sich die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte mit ihren oft über mehrere Jahre hinweg bestehenden Kontakten zu den Patienten an.
Was muß die Politik leisten?
Die Anstrengungen der Gesundheitspolitik müssen auf die Schaffung gesundheitsfördernder Strukturen gerichtet sein - das zweite große Feld der Prävention. Dazu bedarf es der Verständigung auf nationale Gesundheits- und Präventionsziele, der Homogenisierung bislang zersplitterter gesetzlicher Regelungen ebenso wie der Entwicklung sektorübergreifender und interdisziplinärer Konzepte und Kooperationen.
In der Koalitionsvereinbarung wird ein Präventionsgesetz angekündigt, das dieses Feld bestellen soll. Die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen begrüßt solch ein Gesetz, denn es soll dazu dienen, der Prävention einen gleichberechtigten Platz neben der Kuration zuzuweisen. Vor zwei Dingen muß jedoch gewarnt werden: Prävention kann nicht zu Lasten der Kuration finanziert werden. Es müssen gesonderte Finanzmittel aufgelegt werden - eine Quelle könnten zweckgebundene Abgaben auf Tabak oder Alkohol sein.
Nennenswerte Einsparpotenziale sind nur langfristig zu realisieren. Hinsichtlich des vom Sachverständigenrat bezifferten Rationalisierungspotentials bei konsequenter Nutzung präventiver Möglichkeiten ist sicherlich Redlichkeit in der Diskussion einzufordern. Erfolgreiche Prävention wird sich erst nach einem längeren Zeitraum auf die kurative Versorgung auswirken, so daß sie zunächst zusätzliche Ressourcen erfordert.
Eine der wichtigsten Aufgaben der Zukunft wird es sein, in der Bevölkerung ein Bewußtsein dahingehend zu schaffen, daß Prävention sich lohnt, vielleicht sogar auch finanziell belohnt wird. Diese Aufgabe müssen auch Vertragsärztinnen und -ärzte wahrnehmen. Der Gedanke der Gesunderhaltung muß gesellschaftsfähig gemacht werden. Die Gesundheitspolitik muß in der Zukunft stärker als bislang auch und vor allem Bildungspolitik sein, mittels derer Menschen früh in die Lage versetzt werden, das Interesse an und die Verantwortung für ihre Gesundheit als Chance zu erkennen.
Deutlicher als bisher muß die Ärzteschaft ihren Patienten vermitteln, daß sie diese Mitverantwortung für ihre Gesundheit haben, die es auch einzufordern gilt. Die Mitverantwortung ist in § 1 SGB V klar unter der Überschrift "Solidarität und Eigenverantwortung" geregelt - beides ist zumutbar und zwingend angesichts der gegenwärtigen Lage im Gesundheitswesen.
Anschrift des Verfassers:
Dr. med. Udo Niedergerke
Präventionsbeauftragter der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen
Waldstraße 17
30629 Hannover
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