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| nä 12/2003
aktualisiert am: 11.12.2003 |
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Am Ende blieb nur Schulterzucken. Am Ende? Das was knapp 40 Tage vor Inkrafttreten eines weiteren Reformgesetzes für den Bereich gesetzliche Krankenversicherung (GKV), das als Gemeinschaftswerk von Rot-Grün und der CDU/CSU-Opposition problemlos die parlamentarischen Hürden von Bundestag und Bundesrat überwand. Sein Kernziel: Mit geeigneten Maßnahmen den Beitragssatz für die Mitglieder der GKV möglichst bald auf 13 Prozent zu senken. Das Parlament der niedersächsischen Ärzteschaft, die Kammerversammlung der Ärztekammer Niedersachsen (ÄKN), hielt sich in seiner Herbstsitzung am 22. November im Ärztehaus Hannover mit Kritik an dem sogenannten GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) nicht mehr allzulange auf. "Die eigentliche kritische Lobbyarbeit", so Kammerpräsident Professor Dr. med. Heyo Eckel in seinem obligaten Lagebericht vor etwa 100 Kammerversammlungsmitgliedern, "haben wir geleistet, als die ominösen Eckpunkte und der Arbeitsentwurf auf dem Tisch lagen." Offenbar mit einigem Erfolgt, indem zum Beispiel ein zwingendes Mitspracherecht im Gemeinsamen Bundesausschuß ebenso erreicht wurde wie die primäre Zuständigkeit in Inhalts- und Organisationsfragen der berufsständischen Fortbildung. "Diese ist im GMG einigermaßen ordentlich geregelt", sagte Eckel, der auch Vorsitzender des Deutschen Senats für ärztliche Fortbildung bei der Bundesärztekammer ist. Das Gesetz sei in diesem Punkte deswegen hinnehmbar, weil das zunächst auf freiwilliger Basis zu erwerbende, später obligate Fortbildungszertifikat der Landesärztekammern ausdrücklich bei diesen verbleibe. Der Präsident kündigte dabei eine enge Zusammenarbeit mit der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen an. Richtschnur aller Aktivitäten sollten dann Verfahrensweisen sein, die "liberal, kostengünstig, einfach und zugleich qualitativ hochwertig" seien. Wenn, wie Professor Eckel meinte, es sich bei der ÄKN um ein expandierendes Dienstleistungsunternehmen handelt, gilt dies ebenfalls für den großen, komplexen Bereich der Qualitätssicherung (QS) und des Qualitätsmanagements. Auch hier induziere das GMG mit der Pflichtzertifizierung von Arztpraxen Aktionspotentiale, die - wie frühere QS-Vorschriften in einschlägigen Bundesgesetzen gezeigt hätten (Fallpauschalen und Sonderentgelte) - außer aussagearmen Zahlenkolonnen und Kosten nichts erbracht hätten. Demgegenüber könne die Selbstverwaltung echte Alternativen anbieten, die mit maßgeschneiderten Zertifizierungspaketen wie die QS-Formel "10 x 10 für Arztpraxen" deutlich kostengünstiger und weniger strapaziös seien als aufwendige, teure Maximallösungen, wie sie offenbar der Bundesgesetzgeber im Auge habe. Trotz dieser wenigen, soeben noch hinnehmbaren positiven Effekte des GMG warnte der Präsident davor, die in dem Gesetz angelegten Tretminen für einen Streit innerhalb der Ärzteschaft, etwa zwischen Haus- und Fachärzten oder zwischen Niedergelassenen und Klinikern, aufleben zu lassen oder ihn damit zu begründen. Unerläßlich sei die Solidarität der Ärzteschaft untereinander. Zumal das GMG erst die Vorstufe für noch viel weiter reichende und einschneidendere Maßnahmen bei der kommenden Harmonisierung der europäischen Sozialversicherungssysteme sei. "Dann werden die hierzulande üblichen, bewährten und anerkannten Standards der medizinischen Versorgung in einem Umfang revidiert oder abgebaut, daß es einem angst und bange werden kann", warnte der niedersächsische Ärztechef. Was tat und tut sich in Niedersachsen?Neben der großen Politik befaßten sich die beiden Kammerorgane aber auch mit den eher kleineren Dingen des standespolitischen Tagesgeschäfts. So erfuhr das Plenum einige interessante Zahlen über die Routineangelegenheiten aus der Vorstandsarbeit. In den elf Sitzungen des laufenden Jahres hatte das Gremium bisher 50 Widersprüche in Weiterbildungs- und 45 Widersprüche in Beitragsangelegenheiten zu bearbeiten. Hinzu kamen 70 berufsrechtliche Verfahren und 112 Zwangsgelderangelegenheiten. Mehr als 50 mal traten die Mitglieder des Vorstands mit Grußworten und Referaten in öffentlichen Veranstaltungen auf, dazu führten Vorstand und Geschäftsführung eine Vielzahl von Einzelgesprächen hinter den Kulissen, in denen ÄKN-Positionen und -Vorstellungen - zumeist erfolgreich - an die Entscheidungsträger aus Politik und Verwaltung herangetragen worden sind, etwa durch eine begleitende Beratung bei der Novellierung des Heilkammergesetzes. Über den aktuellen Sachstand unterrichtete Dr. Thomas Horn aus dem Niedersächsischen Sozialministerium das Plenum. (Einzelheiten dazu sind dem gesonderten Beitrag auf Seite 9 dieser Ausgabe zu entnehmen.) |
Verfasser/in: Rolf Heyde Ehem. Pressesprecher der ÄKN 12/2003 Archiv Umfragen |
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