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| nä 12/2003
aktualisiert am: 11.12.2003 |
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für eine Erhöhung der laufenden Renten aus der Ärzteversorgung Niedersachsen (ÄVN) um 0,5 Prozent sowie die Festsetzung der neuen durchschnittlichen Versorgungsabgabe auf 13 140 Euro gestimmt. Grundlage für die Beschlüsse, die ab Januar 2004 in Kraft treten, war die versicherungstechnische Bilanz des Geschäftsjahrs 2002, die der Versicherungsmathematiker Prof. Dr. Klaus Heubeck den Delegierten vorstellte. Außerdem hat die Kammerversammlung turnusmäßig den Verwaltungs- und den Aufsichtsausschuß der Ärzteversorgung neu gewählt. Der bisherige Vorsitzende des Verwaltungsausschusses, Dr. med. Günter Mahlke, berichtete über den Jahresabschluß 2002. Rückläufige Aktienkurse hätten Abschreibungen erforderlich gemacht. Niedrige Kapitalrenditen schwächten die Ertragssituation. Auch auf die Immobilienanlagen habe sich die wirtschaftliche Flaute mit rückläufigen Mietzinsen und Leerständen in neuen Objekten ausgewirkt. Derzeit verzeichneten die Börsenkurse jedoch einen leichten Aufwärtstrend, was einen vorsichtigen Optimismus für den Jahresabschluß 2003 rechtfertige, sagte Mahlke. Die Anhebung der Betragsbemessungsgrundlage in der gesetzlichen Rentenversicherung zum 1. Januar 2003, die sich auch auf die Beiträge der Ärzteversorgung auswirkt, habe zu einem versicherungsmathematischen Überschuß geführt. Die Mitgliederzahl der ÄVN ist in den vergangenen fünf Jahren von 45 000 auf 50 000 angewachsen; die Zahl der Rentner stieg im gleichen Zeitraum von 7 500 auf gut 10 000. Dr. med. Folkert Hinrichs, bislang Vorsitzender des ÄVN-Aufsichtsausschusses, kündigte einige Neuerungen an: Ab dem Bilanzjahr 2003 wird die renommierte, international tätige Wirtschaftsprüfergesellschaft Ernst & Young die Jahresabschlüsse der ÄVN prüfen. Anläßlich der bevorstehenden Novellierung des Niedersächsischen Kammergesetzes für die Heilberufe sollen außerdem die Rechtsgrundlagen des Versorgungswerkes aktualisiert und der geänderten Rechtsauffassung in Literatur und Rechtsprechung angepaßt werden. Die letzte Änderung betraf Dr. Hinrichs selbst: Nach 25 Jahren erfolgreicher Tätigkeit im Aufsichtsausschuß der ÄVN, davon 15 Jahre als stellvertretender und fünf als Vorsitzender, kandidierte er nicht wieder. "Ich will die Verantwortung in jüngere Hände abgeben", sagte er. Abschließend informierte Dr. Ulrich Kirchhoff über die beabsichtigte Einbeziehung der deutschen berufsständischen Versorgungswerke in die Koordinierung aller europäischen Rentenversicherungssysteme. Die Europäische Kommission habe bereits den Entwurf einer entsprechenden Änderungsverordnung vorgelegt. Die ÄVN rechne mit einem Abschluß des Gesetzgebungsverfahrens im kommenden Jahr. Dr. Kirchhoff wies auf Konsequenzen der europäischen Koordinierung für die Alterssicherungsordnung hin: Die 45-Jahre-Grenze solle wegfallen, weil die EU-Kommission sie als migrationshemmend bewerte. Wegen der dann möglichen Aufnahme auch älterer Mitglieder müsse die Rentenformel geändert werden, damit ältere Neumitglieder nicht übervorteilt würden. Der Versicherungsmathematiker Prof. Dr. Heubeck plädiert deshalb entweder für eine vom Eintritts- oder Lebensalter abhängige Bewertung der jährlichen Beitragszahlungen. Dies führe zu einer gerechteren Berechnung von Steigerungszahlen, erklärte er. Übergangsvorschriften würden den Besitzstand aller erworbenen Ansprüche berücksichtigen. Entsprechende Satzungsänderungsvorschläge erwarte er für das Jahr 2004. Die WahlergebnisseIn den Verwaltungsausschuß der ÄVN hat die Kammerversammlung Dr. med. Jürgen Tempel, den bisherigen stellvertretenden Vorsitzenden, als Vorsitzenden gewählt, Dr. med. Günter Mahlke ist jetzt sein Stellvertreter. Als ärztliche Beisitzer gehören künftig Dr. med. Christine Ebert-Englert und Dr. med. Günter Meyer dem Ausschuß an. |
Verfasser/in: Dr. jur. Ulrich Kirchhoff Ärzteversorgung Niedersachsen Berliner Allee 20, 30175 Hannover 12/2003 Archiv Umfragen |
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