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Der plötzliche Säuglingstod ist die häufigste Todesursache im ersten Lebensjahr. 1996 waren in Deutschland ca. 800 Säuglinge betroffen. Obwohl die Ursachen weiterhin unklar sind, ist es durch Umsetzung von Ergebnissen aus epidemiologischen Studien in den letzten Jahren gelungen, die Häufigkeit um ca. 50 Prozent zu senken. |
Plötzlicher Kindstod: Ärzte um Mithilfe für Multicenterstudie gebeten |
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Eine weitere Senkung kann nur gelingen, wenn ermittelt wird, welche anderen Risikokonstellationen nach Vermeidung der bisher bekannten Risikofaktoren, wie der Bauchlage, bei den Verstorbenen vorliegen oder wenn die Pathogenese besser verstanden wird. Um dies zu erreichen, wurde jetzt vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie (BMBF) eine große Multicenterstudie bewilligt. Bei diesem interdisziplinär angelegten Vorhaben werden in einem Fall-Kontroll-Ansatz epidemiologische mit pathogenetischen Fragestellungen verbunden und die Bedeutung bereits bekannter Risikofaktoren (z.B. Rauchen, Überwärmung, Bauchlage) mittels Verlaufsanalyse präzisiert. Hierzu werden die Eltern von am plötzlichen Säuglingstod verstorbenen Kindern befragt und die Angaben mit denen von Eltern nicht verstorbener Kinder verglichen. In Niedersachsen gehören zum Studiengebiet die Städte und Landkreise Hannover und Oldenburg sowie die Landkreise Ammerland, Aurich, Cloppenburg, Delmenhorst, Emden, Emsland, Friesland, Grafschaft Bentheim, Leer, Osnabrück, Vechta, Wesermarsch, Wilhelmshaven und Wittmund. Koordiniert von der Medizinischen Hochschule Hannover wird in einem Teil der Studienregion eine vertiefende Teilstudie zur Auffindesituation ("Death Scene Investigation") durchgeführt. Neben weiteren pathogenetischen und neuropathologischen Fragestellungen soll auch die "wahre" Inzidenz des plötzlichen Säuglingstods über eine Totenscheinanalyse aller im ersten Lebensjahr Verstorbenen ermittelt werden. Nach einer bereits abgeschlossenen Vorphase hat im Dezember 1998 in Niedersachsen die sog. Hauptphase begonnen, die voraussichtlich bis November 2001 dauern wird. Alle Ärzte in den genannten Regionen, die von einem neu aufgetretenen Säuglingstod Kenntnis erlangen, werden gebeten, von den betroffenen Eltern das mündliche Einverständnis einzuholen, deren Namen, Adresse und Telefonnummer an die Studienzentrale weitergeben zu dürfen. Sind die Eltern einverstanden, so sollte eine Fallmeldung möglichst rasch, d.h. auch in der Nacht oder am Wochenende, an das Institut für Rechtsmedizin der Medizinischen Hochschule Hannover, Tel. (05 11) 5 32-45 69, bzw. das Außeninstitut in Oldenburg, Tel. (0441) 9 73-8 50, erfolgen. Von dort aus wird dann ein Rechtsmediziner mit den Eltern Kontakt aufnehmen und diese um Teilnahme an der Studie bitten, d.h. um Zustimmung zu einer Obduktion ihres Kindes und um die Bereitschaft, einen Rechtsmediziner zwecks Durchführung eines wissenschaftlichen Interviews und von Messungen am Auffindort zu empfangen. Die Qualität dieser Studie hängt wesentlich von der vollständigen Erfassung möglichst aller Säuglingstodes- bzw. -verdachtsfälle im Untersuchungszeitraum ab. Die Mitarbeit der niedersächsischen Ärztinnen und Ärzte ist daher für den Erfolg dieser Studie von entscheidender Bedeutung. PD Dr. med. C. F. Poets, Abt. Kinderheilkunde I Dr. med. M. Schlaud, Abt. Epidemiologie, Sozialmedizin und Gesundheitsforschung PD Dr. med. W. J. Kleemann Institut für Rechtsmedizin Medizinische Hochschule Hannover Carl-Neuberg-Straße 1 30625 Hannover |
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