Frauen werden anders krank als Männer.
Gut belegt ist dies zum Beispiel für Herz-Kreislauferkrankungen sowie im Zusammenhang mit HIV / Aids. Auch erleben Frauen und Männer die gleiche Krankheit zum Teil unterschiedlich, sie haben verschiedene Bewältigungsstrategien und neigen - zum Beispiel im Suchtbereich - zu unterschiedlichen Ausprägungen. Ursachen hierfür werden in der Sozialisation und somit in den jeweiligen sozialen Rollenzuschreibungen als auch -erwartungen und in den unterschiedlichen Lebensumständen gesehen. Aus den gleichen Gründen wirken sich Richtlinien und Therapien unterschiedlich auf die Geschlechter aus.
Um es an einem Beispiel zu verdeutlichen: Frauen und Männer finden nach einer frühzeitigen Entlassung aus dem Krankenhaus meist unterschiedliche Bedingungen vor - sind es doch nach wie vor in erster Linie Frauen, die für die Haushaltsführung und Kinderbetreuung sowie die Pflege von Angehörigen zuständig sind. Eine Krankschreibung gibt es für diesen Bereich nicht - und sie wäre vermutlich gar nicht einzuhalten. Zudem führt die höhere Lebenserwartung von Frauen dazu, dass sie im Alter häufiger allein stehend und somit nicht automatisch versorgt sind. Da Frauen im Schnitt über deutlich weniger Einkommen verfügen, sind sie darüber hinaus von Zuzahlungen stärker betroffen.
Die Gesundheitsversorgung für Männer und Frauen gerechter zu gestalten heißt also mehr, als einzig die Unterschiede, die durch das biologische Geschlecht entstehen, zu erkennen und zu berücksichtigen. Vielmehr müssen auch psychologische und soziale Komponenten sowohl in Diagnose als auch Therapie einbezogen werden - wie dies im übrigen bereits die Weltgesundheitsorganisation (WHO) in ihrer Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) empfiehlt. Interessant wäre in diesem Zusammenhang auch, in wieweit sich Rollenverhalten und -zuschreibungen ihrerseits auf die Behandlungs- und Verschreibungspraxis auswirken.
Frauen mit Behinderung
Für Frauen mit Behinderung gilt grundsätzlich das oben gesagte in gleichem Umfang wie für nichtbehinderte Frauen. Darüber hinaus stoßen sie ausgerechnet in dem Bereich der Gesundheitsversorgung auf die größten Hürden, der ansonsten ausgesprochen frauenspezifisch orientiert ist.
So sind nicht zugängliche gynäkologische Praxen als auch die Untersuchungsstühle für mobilitätseingeschränkte Frauen, vor allem für Frauen im Rollstuhl, ein großes Problem. Mögliche Wechselwirkungen zwischen einer Schwangerschaft und einer Behinderung beziehungsweise behinderungsbedingt notwendigen Medikamenten sind so gut wie unerforscht. Schwangere Frauen mit einer Querschnittlähmung werden häufig von Kliniken wie auch Hebammen oder Geburtshäusern abgewiesen, da sich niemand dafür ausgebildet fühlt; Frauen mit einer so genannten geistigen Behinderung stoßen mit einem Kinderwunsch häufig auf Unverständnis bis Ablehnung. Psychotherapeuten können sich die Arbeit zu Gewalterfahrung mit Frauen mit so genannter geistiger Behinderung oft nicht vorstellen. Die am stärksten von sexualisierter Gewalt betroffene Gruppe von Frauen (nach Schätzungen von Fachleuten hat mehr als jede zweite Frau mit Behinderung in Einrichtungen ein bis mehrmals in ihrem Leben sexualisierte Gewalt erfahren) hat es somit am schwersten, anschließend entsprechende Hilfe zu erhalten.
Erschwerte Gesundheitsversorgung
Die mangelnde Barrierefreiheit in der Gesundheitsversorgung stellt Frauen mit Behinderung vor größere Probleme, da sie seltener als Männer mit Behinderungen erwerbstätig sind und somit seltener über einen eigenen Pkw verfügen. Auch kommen bei ihnen ebenso wie bei nichtbehinderten Frauen unter Umständen die Aufgaben der Kinderbetreuung hinzu, wodurch die Organisation eines Besuchs einer zwar behindertengerechteren, aber weiter entfernt liegenden Praxis deutlich erschwert wird - für Frauen mit Behinderung in ländlichen Gebieten zum Teil ein schier unlösbares Problem.
Grundsätzlich stellen Stufen, zu geringe Türbreiten, beengte Umkleidekabinen oder fehlende rollstuhlgerechte Toiletten für Menschen, die einen Rollstuhl nutzen, erhebliche wenn nicht gar unüberwindliche Hürden dar. Gehörlose Menschen haben bereits Probleme, einen Termin zu vereinbaren, sofern kein Faxgerät genutzt wird. Zudem fehlen in den Praxen oft Erfahrungen mit Gebärdensprachdolmetschern. Gegensprechanlagen ohne optisches Signal lassen Türen für gehörlose Menschen verschlossen bleiben, da sie nicht wissen, wann sie sich akustisch bemerkbar machen müssen.
Nicht selten ist die Kommunikation mit blinden oder gehörlosen Menschen sowie Menschen mit Lernschwierigkeiten oder mit einer Sprachbehinderung insgesamt von Unsicherheit geprägt, wodurch wichtige Inhalte wie genaue Krankheitsbeschreibung oder der Therapieverlauf verloren gehen können. Dies sind nur einige Beispiele, die verdeutlichen, auf welche Schwierigkeiten Menschen mit einer Behinderung stoßen.
Notwendige Veränderungen
Viele Jahre schien es so, als wäre die Umsetzung der Gleichbehandlung der Geschlechter und von Barrierefreiheit auf regionale Aktionen sowie die Initiative von Organisationen oder Einzelpersonen begrenzt. Doch allmählich zeigt sich Veränderung.
Die Novellierung des Arzneimittelgesetztes sowie die 2005 verabschiedete Verfahrensordnung des Gemeinsamen Bundesausschusses sind weitere Schritte in dieser Richtung. Die barrierefreie Gestaltung von gynäkologischen Praxen ist ebenfalls immer häufiger ein Thema.
Für die Schaffung einer Gesundheitsversorgung, die Frauen und Männern mit und ohne Behinderung in gleichem Umfang zu Gute kommt, bedarf es weiterer Schritte.
So sollten Daten in allen Bereichen geschlechterdifferenziert erhoben und ausgewertet werden. Die Berücksichtigung von frauen- (beziehungsweise gender-) und behinderungsspezifischen Aspekten sollte in allen Bereichen der Gesundheitsversorgung eine Querschnittsaufgabe werden. Wünschenswert wäre weiterhin die Einführung der Gleichbehandlung der Geschlechter als Qualitätsmerkmal sowie die durchgängige Berücksichtigung von Barrierefreiheit bei der Neueinrichtung von Praxen, Gesundheitszentren und Kliniken und die schrittweise Umgestaltung bereits bestehender Einrichtungen.
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Verfasser/in:
Brigitte Faber
Weibernetz e.V.
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Frauengesundheit
Ein ganzes Netzwerk befasst sich in Niedersachsen mit der Gesundheit von Frauen und Mädchen. Träger dieses 1995 gegründeten Arbeitsbündnisses sind die Landesvereinigung für Gesundheit e. V., der pro familia Landesverband Niedersachsen e. V. und das Niedersächsische Sozialministerium. Das Netzwerk setzt sich für eine geschlechtsdifferenzierte Gesundheitsförderung und Gesundheitspolitik ein und bietet einen umfangreichen Service: Konzeptionelle Beratung und Patenschaften für Veranstaltungen gehören ebenso dazu wie die Vermittlung von Referentinnen, Unterstützung beim Aufbau geeigneter Strukturen für Gesundheitsförderung mit Frauen in den Regionen und die Organisation von Fachtagungen. Daneben erscheint zweimal jährlich der Rundbrief.
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