Mit Beunruhigung registriert die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen die Berechnungen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung für die vorgesehene Trennung der morbiditätsorientierten Gesamtvergütung in einen hausärztlichen und einen fachärztlichen Vergütungsteil. Während die Absicht, so der stellvertretende KVN-Vorstandsvorsitzende Dr. Volker Steitz in seinem Referat, von der KVN grundsätzlich mitgetragen werde, lösten die vorliegenden Modellberechnungen bei der KVN Sorge vor einer Schieflage aus.
Das Verfahren der erstmaligen Trennung in einen haus- und einen fachärztlichen Vergütungsteil soll in der Beschlussfassung zu Teil F des Beschlusses des Bewertungsausschusss mit Wirkung für das Abrechnungsquartal 2/2010 festgelegt werden. Einhergehend damit soll auch das Verfahren für den Fremdkassen-Zahlungsausgleich versorgungsbereichsspezifisch getrennt und für das Abrechnungsquartal 2/2010 vom Vorstand der KBV beschlossen werden. Das Verfahren solle nach den Vorstellungen der KBV keinen regionalen Spielraum zulassen.
Steitz stellte anhand mehrerer Übersichtsfolien die aus insgesamt 21 Schritten bestehende Berechnungsformel für die Ermittlung der trennungsrelevanten Verteilungsvolumen in einem Abrechnungsquartal vor.
Auf entschiedenen Widerstand der KVN stießen erste Modellberechnungen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung auf dieser Kalkulationsbasis. Sie hätten für Niedersachsen gravierende Honorarverschiebungen zwischen dem haus- und dem fachärztlichen Bereich ergeben. In einem Krisengespräch habe die KVN-Spitze daraufhin der Bundesebene die mangelnde Validität ihrer Daten nachgewiesen. Zugleich habe sie eine Neuberechnung der Honorartrennung auf der Grundlage neuer, von der KVN beigebrachter Daten durchgesetzt. Dennoch seien auch auf dieser Basis durch die KBV Honorarverschiebungen errechnet worden.
Steitz stellte klar, dass die Politik des KVN-Vorstandes weiterhin darauf ziele, dass eine dauerhafte Trennung der Vergütung nicht zu Lasten eines Versorgungsbereiches gehen und schon gar nicht auf zweifelhafter Datengrundlage oder sachwidrigen Vorgaben vorgenommen werden dürfe. Die sich anschließende Debatte bestärkte den Vorstand in dieser Position. Mehrere Delegierte bemängelten, dass die Berechnungsverfahren dieser Art für die ärztliche Basis nicht mehr verständlich seien und forderten die Rückkehr zu einem einfacheren, nachvollziehbaren Honorierungssystem. Dem entsprach auch der mit großer Mehrheit angenommene Antrag der Dres. Albring, Fischer, Hellweg, Grau, Kalbe, von Koschitzky, Simon und Wezler:
"Die Vertreterversammlung der KVN beschließt, dass Honorarverschiebungen zwischen den Versorgungsbereichen weder durch eine Neuwertung der Trennung der haus- und fachärztlichen Vergütung noch im Rahmen der Modifikation des EBM in 2010 auftreten dürfen."
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Verfasser/in:
Redaktion
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