Über die Überwindung der Grenzen von ambulanter und stationärer Versorgung wird schon länger diskutiert. Dass die Krankenhausplanung und die Bedarfsplanung im ambulanten Bereich zusammengeführt werden, ist hingegen eine neue Überlegung. Die Mitglieder des Krankenhausausschusses haben die Auswirkungen durchdacht und den Mitgliedern der Kammerversammlung ihre Diskussionsergebnisse vorgestellt. Entschieden wird darüber aber erst am 24. April 2010.
Dr. med. Jörg Zimmermann als Vorsitzender des Krankenhausausschusses berichtete, dass die Gesundheitsminister der Bundesländer hierzu eine Arbeitsgruppe eingesetzt haben. Bis zu der Ende Juni in Hannover stattfindenden Gesundheitsministerkonferenz wolle man daher die Position der niedersächsischen Ärzteschaft verdeutlichen. Was er noch nicht wusste: Eine Woche später präsentierte die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) ähnliche Vorstellungen. Darin akzeptiert auch die KBV, dass es Zulassungsausschüsse in der bisherigen Form nicht mehr geben wird.
Der Krankenhausausschuss schlägt ein zweistufiges Modell vor: Neben einer landesweiten Rahmenplanung, für welche das Land Verantwortung trägt, sollen regionale Planungsgremien etabliert werden, die sich nicht auf den ambulanten Bereich beschränken und die Versorgungslage in angrenzenden Bundesländern berücksichtigen. Auf beiden Ebenen soll die verfasste Ärzteschaft vertreten sein, um ihren Sachverstand einzubringen und Qualitätsstandards festzulegen. Anders als die KBV sollen nach den bisherigen Vorstellungen des Ausschusses die Krankenkassen in den regionalen Gremien verbleiben. Versorgungskonzepte sollen nur akzeptiert werden, wenn sie durch Förderung des ärztlichen Nachwuchses und anderer Berufe im Gesundheitswesen die medizinische Versorgung nachhaltig sicherstellen.
Die Präsidentin der Ärztekammer Niedersachsen rief alle niedersächsischen Ärztinnen und Ärzte, Berufsverbände und Organisationen auf, sich an der Diskussion zu beteiligen und ihre Anregungen einzubringen. Am Ende werde ein Thesenpapier stehen, welches die Gesamtinteressen der Ärzteschaft zum Ausdruck bringt.
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Verfasser/in:
Dr. jur.
Karsten Scholz
Justiziar der Ärztekammer Niedersachsen
Berliner Allee 20, 30175 Hannover
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