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Leserbrief
Ausgabe 1/2010
 
nä 02/2010
aktualisiert am: 08.02.2010

KVN-Gesundheitspreis 2010 

  intern

kvn-gesundheitspreis

KVN schreibt 2010 zum zweiten Mal den „KVN-Gesundheitspreis“ aus


 

Die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen (KVN) verleiht in diesem Jahr zum zweiten Mal einen Gesundheitspreis. Das Projekt "Frühe Hilfen - damit es Ihrem Kind gut geht" aus dem Landkreis Stade hat den Preis im vergangenen Jahr erhalten. Der KVN-Gesundheitspreis 2010 wird in zwei Kategorien ausgelobt: "Gesundheitsförderung und Prävention" sowie "interdisziplinäre Versorgungsformen". Die Preise sind mit jeweils 5 000 Euro dotiert. Ab dem 15. Februar sind alle Mitglieder der KVN (Einzelpersonen, Praxen, MVZ)
eingeladen, sich an der Ausschreibung zum KVN-Gesundheitspreis zu beteiligen.

Mit dem Gesundheitspreis will die KVN neue Ansätze der gesundheitlichen Förderung sowie Prävention und effektive Umsetzungsstrategien bei der interdisziplinären Zusammenarbeit im Bereich der ambulanten Versorgung in Niedersachsen aufzeigen. Gerade in Zeiten abnehmender finanzieller Ressourcen kommt einer innovativen Entwicklung der gesundheitlichen Versorgung in Niedersachsen eine besondere Bedeutung zu. Der KVN-Gesundheitspreis wird diese guten Beispiele bekannt machen, zum Nachahmen anregen und zugleich die Entwicklung neuer, kreativer Ideen fördern.

Mit der Auswahl der beiden Themen soll insbesondere erreicht werden, dass innovative Ansätze - angefangen bei der Gesundheitsförderung und Prävention bis hin zu interdisziplinären und zielgruppenspezifischen ambulanten Versorgungsangeboten - stärker in den Fokus gestellt werden. Die bei den Bewerbern gewonnenen Erfahrungen sollen sowohl der interessierten Fachöffentlichkeit zugänglich gemacht werden als auch Eingang in die gesundheitspolitischen Entscheidungen der KVN finden.

Ausschreibungsbedingungen

Für die Verleihung des KVN-Gesundheitspreises gelten folgende Richtlinien:

1. Das Preisgeld beträgt insgesamt 10 000 Euro und wird zu jeweils 5 000 Euro auf zwei Kategorien aufgeteilt werden. Der Preis wird kalenderjährlich vergeben. Ein Preis, der nicht vergeben werden kann, kann auf das folgende Jahr übertragen werden.

2. Die Ausschreibung des Preises erfolgt öffentlich über das niedersächsische ärzteblatt.

3. Es werden nur Aktivitäten und Projekt ausgezeichnet, die von Mitgliedern der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen initiiert worden sind. Die Entscheidungen des Preiskollegiums sind endgültig und erfolgen unter Ausschluss des Rechtsweges.
4. Es werden nur Aktivitäten und Projekte prämiert, die ab Ausschreibung nicht älter als ein Jahr sind.

5. Eine gleichzeitige Bewerbung für mehrere Kategorien wird nicht akzeptiert.

6. Der/die Initiator/Initiatorin darf mit der Aktivität oder dem Projekt an keinem ähnlichen Wettbewerb teilgenommen haben oder teilnehmen.

7. Aus der Bewerbung muss klar der Name des/der Kandidaten/in hervor gehen. Wird ein Projekt bzw. eine Aktivität eingereicht, müssen alle weiteren Beteiligten der Einreichung schriftlich zustimmen.

8. Die Bewerbungen um den KVN-Gesundheitspreis sind bis zum 6. August 2010 einzureichen. Einzureichen ist eine strukturierte Beschreibung der Aktivität oder des Projektes (Ziel, Methode, Ergebnis, Träger) auf maximal zwei DIN A4-Seiten. Wünschenswert ist darüber hinaus illustratives und/oder dokumentierendes Material (Bilder, Filme, Presseartikel, etc.). Die Aktivitäten oder Projekte dürfen nicht älter als ein Jahr sein.

9. Die eingereichten Arbeiten werden an die Mitglieder der Jury des KVN-Gesundheitspreises zur Begutachtung weitergereicht. Der Vorsitzende der Jury erstellt eine Rangliste der Arbeiten, die auf Grund der Urteile der Jury-Mitglieder zustande gekommen ist und macht der Jury einen Preisträger-Vorschlag. Die Jury entscheidet über die Vergabe. Mitglieder der Jury wirken bei der Beurteilung der eingereichten Projekte und Initiativen nicht mit, wenn diese für das Mitglied erkennbar aus dem eigenen Arbeitsbereich stammen.

10. Die Preisverleihung erfolgt anlässlich des Herbstfestes der KVN am 9. September 2010 in Hannover. Die Teilnahme der Preisträger an dieser Veranstaltung ist erforderlich. Der Preis wird nicht übergeben, sofern die Preisträger bei der Preisübergabe nicht persönlich anwesend sind. Die anfallenden Reisekosten der Bewerber zu dieser Veranstaltung werden von der KVN übernommen.

11. Im Anschluss an die Preisverleihung halten die Preisträger einen Kurz-Vortrag in Form einer Powerpoint-Präsentation von maximal. 15 Minuten über ihr Projekte oder ihre Aktivitäten.

12. Die Bekanntgabe der Preisträger erfolgt im niedersächsischen ärzteblatt und in anderen Medien. Hierzu wird in enger Nähe zur Preisverleihung eine Pressekonferenz von der KVN durchgeführt, auf der die Preisträger anwesend sein sollen.

Verfasser/in:
Eberhard Gramsch
Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen
Berliner Allee 22, 30175 Hannover

Dr. med. Volker Steitz
Stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KVN




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Einladung zur Teilnahme


Haben Sie ein innovatives Gesundheitsprojekt, das als Modell für andere dienen kann? Haben Sie Ihr Projekt evaluiert und möchten Sie Ihre Ergebnisse und Erfahrungen einbringen? Dann sollten Sie sich um den KVN-Gesundheitspreis bewerben.

Die Bewerbungsunterlagen sind per Post oder E-Mail an folgende Adresse zu senden:
Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen
Stichwort: KVN-Gesundheitspreis
Berliner Allee22
30175 Hannover
E-Mail: info@kvn.de
Das eingesandte Material wird auf Wunsch zurückgeschickt.

Die Preisträger werden schnellstmöglich ermittelt. Die Gewinner erhalten eine Einladung zur gemeinsamen Preisverleihung.

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